Neu: Ab 01. Juli – 30€ pro Termin abrechenbar

Assistierte Telemedizin. Direkt in Ihrer Apotheke.

arztkonsultation bringt assistierte Telemedizin in die Offizin.
Ihr Team begleitet und unterstützt. Ärztinnen und Ärzte beraten per Videosprechstunde.

  • Online registrieren und sofort starten
  • Unabhängige und neutrale Telemedizin-Plattform
  • Geprüfter Datenschutz & IT-Sicherheit
  • Made & hosted in Germany
Apotheker:in unterstützt Patientin bei Telemedizin-Konsultation am Tablet
ASSISTIERTE TELEMEDIZIN IN APOTHEKEN

Drei Schritte: So funktioniert die abrechenbare Sprechstunde

Der Ablauf für Apothekenpersonal und Patient:innen ist einfach und niedrigschwellig.

≈ 2 Min
Schritt 1 · Apothekenpersonal begleitet

Strukturierte Ersteinschätzung

Die Identifikation des Patienten erfolgt per eGK. Anschließend führen Patient:innen in unter zwei Minuten die strukturierte Ersteinschätzung durch und wählen bei Eignung einen passenden Termin für eine ärztliche Videosprechstunde.

Bedienoberfläche: Tablet / Terminal
Ø 8–12 Min
Schritt 2 · Arzt:in übernimmt

Ärztliche Videosprechstunde

Die Videosprechstunde ist KBV-zertifiziert und läuft über das Ärztenetzwerk von arztkonsultation. Die freie Arztwahl ist gewährleistet. Regionale Ärzt:innen aus dem Umfeld der Apotheke lassen sich jederzeit anbinden.

Direkt im Browser: Ende-zu-Ende-verschlüsselt
< 1 Min
Schritt 3 · Patient:in wählt Apotheke

E-Rezept

Wird durch den behandelnden Arzt ein E-Rezept ausgestellt, wird dies über die TI auf der eGK der Patient:innen bereitgestellt. Die Wahl der Apotheke zur Einlösung des E-Rezeptes liegt frei bei den Patient:innen. Fällt die Entscheidung auf Ihre Apotheke, erfolgt die Einlösung ohne Medienbruch.

Patient:innen entscheiden über die Apotheke
Regulatorisch verankert

§ 129 Abs. 5h SGB V

Gesetzestext §129 SGB V

Erlaubt Apotheken ausdrücklich, Maßnahmen der assistierten Telemedizin anzubieten. Wichtig ist: Die Vorschrift schafft keinen eigenen ärztlichen Behandlungsauftrag für Apotheken, sondern eine unterstützende Rolle beim Zugang und bei der Durchführung telemedizinischer Leistungen; ärztliche telemedizinische Leistungen bleiben ärztliche Leistungen. Außerdem bleiben § 11 Abs. 1 und 1a Apothekengesetz sowie die freie Apothekenwahl nach § 31 Abs. 1 Satz 5 bis 7 SGB V unberührt.

Hinweis

Freie Apothekenwahl

Das E-Rezept gehört dem Patienten. Es wird ihm digital bereitgestellt und kann in jeder Apotheke seiner Wahl eingelöst werden. Wir leiten E-Rezepte nicht an bestimmte Apotheken weiter und treffen keine Absprachen mit Ärztinnen oder Ärzten, um Verordnungen zu steuern. Damit bleibt die freie Apothekenwahl jederzeit gewahrt.

Plattform

Alles, was Sie für Telemedizin in der Offizin brauchen

Alle Funktionen und Möglichkeiten, die Ihre Apotheke zur ersten Anlaufstelle
für ärztliche Beratung machen.

Regulatorisch abgesichert & voll vergütungsfähig

Unser Angebot erfüllt alle regulatorischen Anforderungen und wurde in enger Zusammenarbeit mit Apotheken, Praxen und Medizinrechts-Experten konzipiert. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Etablierung telemedizinischer Versorgungskonzepte.

Neutrale Plattform & eigenes Ärztenetzwerk

Unsere Videosprechstunde wird bereits in mehr als 5.000 Praxen genutzt. Wir verfügen daher über ein bundesweites Netzwerk zu niedergelassenen Praxen und MVZ. Über unsere neutrale Plattform können wir Praxen aus Ihrer Region innerhalb kurzer Zeit anbinden und virtuell verfügbar machen.

Regionale Verortung & echte Anschlussversorgung

Verschiedene Filtermöglichkeiten im Rahmen der Terminbuchung ermöglichen die gezielte Auswahl von Ärztinnen und Ärzten aus der Region. Ein etwaige Anschlussversorgung vor Ort kann so sichergestellt werden. Kein Ärzte-Hopping – ein durchgängiger Versorgungspfad vom Erstkontakt bis zur Folgebehandlung.

Intelligentes Kapazitäts-Matching

Die Plattform gleicht Arztverfügbarkeit und Raumkapazität der Apotheke automatisch ab. Pro Apotheke eine individuelle URL bzw. ein QR-Code – Zugang per simplem Webseitenaufruf, ohne komplexe Installation.

Schlüsselfertige Technik – oder sofort mit eigener Hardware

Starten Sie einfach und unkompliziert mit vorhandener Apotheken-Hardware: abgesichertes Tablet/PC und (Gäste-)WLAN reichen. Späteres Upgrade auf dedizierte Hardware wie z.B. vorkonfigurierte Telemedizin-Boxen oder Terminals ist jederzeit möglich.

Zukunftssicher & skalierbar

Der Leistungsumfang entwickelt sich kontinuierlich weiter. Wir liefern ein System, das langfristig anschlussfähig bleibt und sich an kommende regulatorische Entwicklungen automatisch anpasst.

Wirtschaftlichkeitsrechner

Rechnet sich die assistierte Telemedizin für Ihre Apotheke?

Schieberegler bewegen, Ergebnis ablesen.

Ihre Annahmen
5

Erfahrungswerte: 3–6 im Durchschnitt

5
Juli 2026

Die Pauschale sinkt zum 1. Juli jedes Jahres – Ihr Einstiegsmonat bestimmt, welche Pauschalen im ersten Jahr greifen.

Degressive Pauschale (§ 129 Abs. 5h SGB V)
Jul 2026 –
Jun 2027
30,00 €
Jul 2027 –
Jun 2028
25,50 €
Jul 2028 –
Jun 2029
23,00 €
ab
Jul 2029
21,50 €

Basis: 99 €/Monat Grundgebühr pro Apotheke (Software, Updates, Support, Wartung sowie Zugriff auf die Arztressourcen) zzgl. Servicepauschalen pro Fall: 1,50 € strukturierte Ersteinschätzung und 2,50 € Videosprechstunde.
Alle Angaben sind indikativ und stellen kein verbindliches Angebot dar.

Beratungen / Monat (Ø)
109
Monatliche Marge im 1. Jahr (Ø, nach Fixkosten)
2.735 €
ERGEBNISBEITRAG PRO JAHR 
32.820 €

Erste 12 Monate ab Juli 2026: Beratungen × (jeweils gültige Pauschale − 4,00 € Servicepauschalen) abzgl. 99 €/Mon Fixkosten. Ø-Pauschale im 1. Jahr: 30,00 €.

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So wird der Ergebnisbeitrag berechnet

Aus Ihren Annahmen ergibt sich die durchschnittliche Anzahl Beratungen pro Monat: Fälle pro Tag × Öffnungstage pro Woche × 4,345. Pro Beratung rechnet die Apotheke die degressive Pauschale gemäß § 129 Abs. 5h SGB V ab. Die Pauschale wechselt jeweils zum 1. Juli – je nach Einstiegsmonat können im ersten Jahr zwei verschiedene Pauschalen anteilig zum Tragen kommen. Davon werden 4,00 € Servicepauschalen pro Fall (1,50 € Ersteinschätzung + 2,50 € Videosprechstunde) sowie die monatlichen Fixkosten von 99 € abgezogen.

Die Ergebniszahl zeigt, welchen Beitrag die assistierte Telemedizin in den ersten 12 Monaten ab Ihrem gewählten Einstiegsmonat in Ihrer Apotheke erwirtschaftet.

Formel

Beratungen/Monat = Beratungen/Tag × Tage/Woche × 4,345
Monatsmarge(Monat) = Beratungen/Monat × (Pauschale(Monat) − 4,00 €) − 99 €
Ergebnisbeitrag = Σ Monatsmarge über die ersten 12 Monate ab Einstieg

Wichtigste Annahmen
  • Pauschale § 129 Abs. 5h SGB V: 30,00 € (Jul 2026–Jun 2027), 25,50 € (Jul 2027–Jun 2028), 23,00 € (Jul 2028–Jun 2029), 21,50 € (ab Jul 2029)
  • Fixkosten: 99 €/Monat pro Apotheke – inkl. Software & Arztressourcen
  • Servicepauschalen pro Fall: 1,50 € strukturierte Ersteinschätzung + 2,50 € Videosprechstunde
  • Keine Anfangsinvestition durch die Apotheke
  • Auslastung: ⌀ 4,345 Wochen pro Monat
  • Einsparungen: kein zusätzliches Personal, keine separate Hardware
  • Erlöse 1:1 in der Apotheke – keine Umsatzbeteiligung

Hinweis: Indikative Modellrechnung, keine Garantie. Tatsächliche Ergebnisse hängen von Patientennachfrage, Annahmequote und lokalen Rahmenbedingungen ab.

Sicher & zertifiziert

Vertrauen, das geprüft ist

Höchste Standards für Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance – mit anerkannten Zertifizierungen und Hosting in Deutschland.

Hinweis: Zertifizierungen beziehen sich auf die Managementsysteme und Plattform-Infrastruktur von arztkonsultation.
Hardware-spezifische Konformitäten liegen beim jeweiligen Hersteller.

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